Dressings
BAHN-BKK Zentrale, Referat Verträge
Notice summary
Es ist beabsichtigt, die Versorgung der Versicherten mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V durch sonstige Leistungserbringer vertraglich zu regeln. Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem Vergaberecht, er erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Beitrittserklärung oder durch Anerkennung zustande, wenn der Leistungserbringer die Leistungen nach Maßgabe des Vertrages bewirkt und abrechnet. Die …
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